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   BVerwG, 27.05.1960 - VII C 7.59   

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BVerwG, 27.05.1960 - VII C 7.59 (https://dejure.org/1960,750)
BVerwG, Entscheidung vom 27.05.1960 - VII C 7.59 (https://dejure.org/1960,750)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Mai 1960 - VII C 7.59 (https://dejure.org/1960,750)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 10, 335
  • DVBl 1960, 602
  • DVBl 1960, 865
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BVerwG, 17.01.1964 - VII B 159.63

    Rechtsprechung zu Entziehung einer Schankerlaubnis wegen Verletzung der

    Es stimmt in seinen grundsätzlichen Ausführungen auch mit der einschlägigen Rechtsprechung des entscheidenden Senats, namentlich mit den in dem Berufungsurteil aufgeführten Entscheidungen überein, in denen sich der Senat mit der Frage befaßt hat, unter welchen Voraussetzungen eine nach dem Gaststättengesetz vom 28. April 1930 (RGBl. I S. 146) - GaststG - erteilte Erlaubnis nach § 12 dieses Gesetzes zurückgenommen werden kann (BVerwGE 1, 157; 9, 222 [BVerwG 14.10.1959 - IV C 420/58]; 10, 338) [BVerwG 27.05.1960 - VII C 7/59].
  • BFH, 19.04.1968 - IV B 3/66

    Statthaftigkeit einer Anschlussbeschwerde im finanzgerichtlichen Verfahren und

    Hat das FA die Vollziehung des Gewerbesteuermeßbescheids ausgesetzt, darf die Gemeinde den Gewerbesteuerbescheid nicht mehr vollziehen (vgl. Urteil des BFH I 126/59 S vom 19. Juli 1960, BFH 71, 385, BStBl III 1960, 393, und Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts Bd. 10 S. 335 - BVerwGE 10, 335 -).
  • BVerwG, 29.03.1968 - VII C 64.66

    Erlass von Gewerbesteuerbescheiden - Anfechtbarkeit von Änderungsbescheiden -

    Unter den anderen Entscheidungen in einem Steuermeßbescheid, die dem Realsteuerbescheid gem. § 212 b Abs. 2 AO zugrunde zu legen sind, sind nur die Feststellungen über die Steuerschuldnerschaft (§ 212 a Abs. 3 AO) zu verstehen (BVerwGE 10, 335 [336]).
  • BVerwG, 17.01.1980 - 7 C 56.78

    Klage gegen die Heranziehung zur Gewerbesteuer - Ausschluss von Einwendungen

    Der Effektivität des grundgesetzlich gewährleisteten Rechtsschutzes wird ferner dadurch genügt, daß nach § 242 Abs. 2 AO a.F. und § 69 Abs. 2 und 3 FGO vorläufiger Rechtsschutz durch Aussetzung der Vollziehung des Gewerbesteuermeßbescheides gewährt werden kann und daß, wenn dies geschieht, auch die Vollziehung eines aufgrund des Gewerbesteuermeßbescheides erlassenen Gewerbesteuerbescheides auszusetzen ist (vgl. BVerwGE 10, 335 f.).
  • BVerwG, 29.03.1968 - VII C 89.66

    Berichtigter Gewerbesteuerbescheid - Anfechtung - Einwand der

    Unter den anderen Entscheidungen in einem Steuermeßbescheid, die dem Realsteuerbescheid gemäß § 212b Abs. 2 AO zugrunde zu legen sind, sind nur die Feststellungen über die Steuerschuldnerschaft (§ 212a Abs. 3 AO) zu verstehen (BVerwGE 10, 335 [336]).
  • BFH, 17.12.1965 - III 16/65 U

    Ermessensverletzung bei einer Ablehnung einer Aussetzung der Vollziehung eines

    Diesem Aufbau des Grundsteuerverfahrens entsprechend muß als Sinn des Gesetzes angesehen werden, daß die Behörden und Instanzen, die über das Rechtsmittel in der Hauptsache entscheiden, auch die davon nicht zu trennende Nebenfrage der Aussetzung der Vollziehung zu beurteilen haben (vgl. auch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts VII C 7.59 vom 27. Mai 1960, DStZ - ED - 1960 S. 376).
  • BVerwG, 20.06.1961 - VII CB 64.59

    Rechtsmittel

    Denn die Unzuverlässigkeit ist, wie der entscheidende Senat bereits mehrfach ausgeführt hat (BVerwGE 9, 222; 10, 338), [BVerwG 27.05.1960 - VII C 7/59]als eine Frage der persönlichen Veranlagung und Haltung nach dem Gesamtbild der Persönlichkeit zu beurteilen.
  • BFH, 19.07.1960 - I 126/59 S

    Anspruch auf Ausetzung der Vollziehung eines Gewerbesteuer-Meßbescheides -

    Die Gemeindebehörden können in solchen Fällen, soweit das Finanzamt die Vollziehung des Gewerbesteuer-Meßbescheids ausgesetzt hat den erlassenen Gewerbesteuerbescheid nicht mehr vollziehen, wie das Oberverwaltungsgericht Münster in der Sache III A 1583/57 vom 26. November 1958 entschieden und das Bundesverwaltungsgericht im Urteil BVerwG VII C 7/59 vom 27. Mai 1960, das in der Entscheidungssammlung des Bundesverwaltungsgerichts veröffentlicht wird, bestätigt hat.
  • BFH, 25.01.1962 - IV 382/60 U

    Zulässigkeit der Aussetzung der Vollziehung rechtskräftiger, zu anderen, mit

    Auf Grund der Bindung des Einkommensteuerbescheides an den Gewinnfeststellungsbescheid kann die Frage der Vollziehungsaussetzung nur unter der Einheit von Gewinnfeststellungs-(= Grundlagen-)bescheid und Einkommensteuer-(= Festsetzungs-)bescheid gesehen werden (vgl. hierzu das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts VII C 7/59 vom 27. Mai 1960, Steuerrechtsprechung in Karteiform, AO, § 251 Rechtsspruch 12, für das Verhältnis vom Gewerbesteuermeßbescheid zum Gewerbesteuerbescheid).
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